Prothetik

wenn was fehlt ... neue Mobilität und Lebensqualität

Wir bei OTE sind Ihr kompetenter Partner im Bereich der modernen Prothetik: Mit individuellen, auf ihre persönlichen Bedürfnisse angepassten Prothesen unterstützen wir Menschen jeden alters dabei, ihre Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Lebensqualität zurück zu gewinnen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Versorgung zu entwickeln, die perfekt zu Ihrem Alltag und Ihren persönlichen Anforderungen passt. Von der ersten Beratung, Interimsversorgungen während der ersten Phase nach der Amputation über die maßgeschneiderte Sportversorgung bis hin zu Training und Nachsorge stehen wir Ihnen zuverlässig zu Seite.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch - wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Gemeinsam finden wir Ihre individuelle Prothesenlösung.

Unsere Leistungen in der Prothetik

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Prothesen der unteren und oberen Extremität sowie für Orthoprothesen. Unser Fokus liegt darauf, gemeinsam mit Ihnen eine Versorgung zu entwickeln, die Komfort, Funktionalität und ein natürliches Bewegungsgefühl vereint. Ob moderne Beinprothese mit intelligenter Technik oder myoelektrische Armprothese – wir passen jedes System individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Von der persönlichen Beratung über die Anpassung bis hin zu Training und Nachsorge begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Dabei arbeiten wir eng mit Ärzten, Kliniken und Therapeuten zusammen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Unser Service endet nicht mit der Übergabe Ihrer Prothese – auch bei Wartung, Reparaturen oder Optimierungen sind wir jederzeit für Sie da.

Wichtige Informationen für Sie

Kostenträger & Finanzierung

Der Weg zur passenden Prothese soll für Sie so einfach wie möglich sein. Nach einer ausführlichen, persönlichen Beratung und der gemeinsamen Versorgungsplanung erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag zum Einreichen bei der Krankenkasse. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Klärung der Kostenübernahme und unsere Mitarbeiter stehen in diesem Prozess in engem Austausch mit Ihnen und dem Kostenträger. So können Sie sich ganz auf Ihre Versorgung konzentrieren, während wir die Formalitäten bestmöglich im Hintergrund erledigen.

In unseren Räumlichkeiten

Damit sie sich bei uns rundum wohlfühlen, schaffen wir eine entspannte, professionelle und persönliche Atmosphäre. Ob bei einer Beratung oder beim Gipsabdruck - Sie dürfen sich auf einen geschützten Rahmen, offene Gespräche und eine angenehme Umgebung freuen. Nutzen Sie gerne auch unsere Kundenküche, während wir uns in Ruhe um Ihre Anliegen kümmern. Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen!

Reparatur & Wartung

Damit Ihre Prothese jederzeit zuverlässig funktioniert, kümmern wir uns auch nach der Anpassung um regelmäßige Wartungen und notwendige Reparaturen. Kleine Anpassungen oder Instandsetzungen können wir meist direkt durchführen. Sollte es einmal ein größeres Problem geben oder ein Gelenk zur Inspektion zum Hersteller einschickt werden müssen, sorgen wir dafür, dass Sie so schnell wie möglich wieder mobil sind.

Rehabilitation & Alltagstraining

Eine neue Prothese ist immer auch ein neues Gefühl. Wir unterstützen Sie dabei, Schritt für Schritt Vertrauen zu gewinnen und die Prothese optimal in Ihren Alltag zu integrieren. Dabei arbeiten wir eng mit Ihren Physiotherapeuten oder der Reha-Einrichtung zusammen, ermöglichen Gangschulung und können Tipps für den Alltag geben. So stellen wir sicher, dass Sie sich von Anfang sicher und selbstbewusst bewegen können.

Hausbesuche

Falls es Ihnen nicht möglich ist, zu uns ins Sanitätshaus zu kommen, besuchen wir Sie gerne auch zu Hause, im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung. Vor Ort können wir wichtige Schritte wie Maßabnahmen, Anpassungen oder Beratungen durchführen. So stellen wir sicher, dass Ihre Versorgung auch dann bestmöglich gelingt, wenn Sie einmal nicht mobil sind.


Good to know - Ihr Weg zur passenden Prothese

1. Beratung und Analyse

In einem ersten Gespräch lernen wir Sie, Ihre Wünsche und Anforderungen kennen und besprechen gemeinsam die Möglichkeiten Ihrer individuellen Versorgung.

2. Planung und Kostenvoranschlag

Wir entwickeln ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versorgungskonzept, halten ggf. Rücksprache mit Therapeuten und Ärzten und beantragen die Versorgung beim Kostenträger.

3. Maßanfertigung und Anpassung

Nach Genehmigung erfolgt der Gipsabdruck. Ihre Prothese wird präzise auf Sie abgestimmt, gefertigt und in mehreren Schritten perfekt angepasst.

4. Training und Nachsorge

Wir begleiten Sie im Umgang mit der neuen Prothese und stehen Ihnen auch danach jederzeit zur Verfügung. Ihre Prothese verbindet  uns.

Good to know - Rechtsgrundlagen

Manchmal ist es schwierig, eine Einigung mit dem Kostenträger zu erzielen. Gerne stehen wir Ihnen hier unterstützend zur Seite. Verschiedene Gesetzestexte können hierbei hilfreich sein.

1. SGB V

Im fünften Buch des Sozialgesetzbuches steht, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Folgende Paragrafen sind für Orthesenversorgungen von Bedeutung:

  • 12 „Die Leistungen müssen ausreichend, zweck­mäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht über­­schreiten. […]“

Das heißt die Versorgung muss den therapeutischen Zweck voll erfüllen. Es muss also eine entsprechende ärtzliche Verordnung (Rezept) vorliegen, die den Bedarf bescheinigt. Außerdem ist es hilfreich, wenn die Versorgung im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, das heißt eine Hilfsmittelnummer hat. Ansonsten muss im Einzelfall entschieden werden, ob es einen therapeutischen Nutzen gibt. Es darf von der nicht zu viel aber auch nicht zu wenig bezahlt werden. Und es muss eine angemessene Versorgung sein.

  • 33 „Versicherte haben […] den Anspruch auf […] Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen […].“

Ausgenommen sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Die Hilfsmittel müssen die vorgeschrieben Qualitätsansprüche erfüllen. Außerdem stehen dem Versicherten neben der Bereitstellung der Hilfsmittel auch zusätzlich notwendige Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Wartung einzelner Komponente, die Ausbildung in ihrem Gebrauch, sowie die Einweisung in Erstgebrauch zu.

2. Gerichtsurteil Badeversorgungen

Bei Badeversorgung kann man u.a. auf Gerichtsurteile aus den Jahren 2007 und 2008 zurückgreifen. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.06.2007 (Az.: B 3 KR 2 /07 R). Hier entscheidet das BSG, dass Badeorthesen als Hilfsmittel des §33 SGBV anzusehen sind. Das Gericht stellt fest, dass Badeorthesen zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung erforderlich sein können, insbesondere um Patienten mit Lähmungen oder ähnlichen Erkrankungen die Teilnahme an Wassertherapien oder Schwimmunterricht zu ermöglichen. Es betont die Erforderlich der Badeorthese, die Gleichstellung mit anderen Hilfsmitteln und untersagt den Ausschluss aus dem Leistungskatalog.
Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens vom 21.04.2008 (Az. L 5 KR 79/09)


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