Orthetik

Versorgung für alle Lebensbereiche und Lebensphasen

Wir bei OTE versorgen Sie auch im Bereich der individuellen Orthetik: wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Menschen jeden Alters. Unser Schwerpunkt liegt auf der Versorgung von Kindern mit Spina Bifida, Cerebralparese, Gendefekten und  anderen neurologischen oder orthopädischen Erkrankungen. Vereinbaren Sie doch einfach gleich einen Termin zur Beratung,  damit wir uns kennen lernen können und uns gemeinsam auf den Weg Ihrer individuellen Versorgung begeben.

Unsere Leistungen in der Orthetik

Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, viel Erfahrung und den Einsatz moderner Technik gewährleisten wir innovative,  alltagstaugliche, individuelle und effektive Versorgungen auf dem neusten Stand der Technik. Gemeinsam mit Ihnen und  ggf. Ihren Angehörigen, Ärzten und Therapeuten entwickeln wir ein Orthesenversorgungskonzept, das auf Ihre Wünsche  und spezifischen Bedürfnisse angepasst ist und den bestmöglichen therapeutischen Erfolg erzielt.

Unsere Leistungen im Überblick

Lagern

Bei spastischen oder schlaffen Lähmungen ist häufig eine individuell angepasste Lagerungsorthese von großer Wichtigkeit um Kontrakturen vorzubeugen oder Fehlstellungen bestmöglich zu korrigieren und den auftretenden Druck optimal zu verteilen. Wir fertigen entsprechend Ihrer Bedürfnisse sowohl statische als auch dynamische Lagerungsorthesen an. Teilweise können Gelenkkonstruktionen genutzt werden, um bestmögliche Korrekturen zu ermöglichen. Der Bedarf wird ganz individuell ermittelt.

Sitzen

Auch das freie Sitzen kann beispielsweise durch Lähmung eingeschränkt sein. Durch verschiedene Hilfsmittel, wie ein Korsett oder eine Sitzschale soll die Sitzposition verbessert werden, Haltungsschäden vorgebeugt werden, die Atmung unterstützt werden oder Schmerzen gelindert werden. So kann mehr Selbstständigkeit durch verbesserte Kopfkontrolle und die Nutzung der Hände gefördert und die Lebensqualität verbessert werden. Gerne wählen wir gemeinsam mit Ihnen entsprechend der Zielsetzung und Lebensumstände eine geeignete Versorgung: von semiflexiblen Korsetten bis hin zu starren Korrekturorthesen sind uns keine Grenzen gesetzt.

Stehen

Stehen ist ein wichtiger Punkt, der häufig Lebensqualität, Teilhabe und Weiterentwicklung bedeutet. Sollte das nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, fertigen wir liebevoll Hilfsmittel an, die dieses Defizit ausgleichen und so das Leben positiv beeinflussen. Hier geht es schon bei unseren ganz kleinen Patienten los und kann in jeder Lebensphase eine Unterstützung sein. Es stehen uns verschiedene Materialien zur Verfügung und wir besprechen gemeinsam, was in Ihrem Fall am besten geeignet ist.

Gehen

Gehorthesen gibt es in den verschiedensten Ausführungen, Materialien und mit unterschiedlichen Funktionen. Immer geht es darum das Gehen zu ermöglichen. Teilweise reichen schon kleine Einlagen (Fußorthesen) aus, um ein großes Ergebnis zu erzielen. Wir sind aber auch auf reziproke beckenübergreifende Gehapparate spezialisiert. Gemeinsam wird ein Therapie- und Orthesenkonzept entwickelt und umgesetzt. Der Bedarf kann sich im Laufe eines Lebens immer wieder ändern. Daher beurteilen wir die Situation bei jeder Versorgung neu. Es ist uns ein großen Anliegen Mobilität, Eigenständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen.


Good to know - Versorgungsablauf

1. Rezept

Sobald Sie ein Rezept vom Arzt für ein Hilfsmittel bekommen haben, können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Auch ohne ein Rezept kann eine Beratung stattfinden. Dann sprechen wir sehr gerne eine Verordnungsempfehlung für den zuständigen Arzt aus. Eine enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten ist unerlässlich für eine gute Orthesenversorgung.

2. Beratung

Bei einem ersten persönlichen Termin ermitteln wir in einem detaillierten Gespräch Ihre Beschwerden, Wünsche, Bedürfnisse und Ziele, um ein möglichst genaues Bild zu bekommen. Dabei werden auch die ganz alltäglichen Dinge und Vorlieben berücksichtigt. Außerdem führen wir eine gründliche Untersuchung durch, um unter anderem den
aktuellen Muskel- und Gelenkstatus festzustellen.

3. Planung

Basierend auf den Befunden, Ihren Wünschen und der Alltagssituation sprechen wir über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und wägen zusammen mit Ihnen deren Vor- und Nachteile gegeneinander ab. So entwickeln wir gemeinsam ein ganz individuelles Versorgungskonzept.

4. Erstellung eines Kostenvoranschlages

Die Beantragung der Kostenübernahme beim Kostenträger, beispielsweise der Krankenkasse, übernehmen wir für Sie. Wir erstellen anhand des Vorsorgungskonzeptes einen Kostenvoranschlag samt aller notwendiger Begleitdokumente und reichen diese (soweit Sie gesetzlich versichert sind) bei Ihrer Krankenkasse ein.

5. Maßnahme und Abdruck

Sobald uns die Zusage zur Kostenübernahme durch den Kostenträger vorliegt, wird die Produktion Ihrer Versorgung geplant. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung um einen Termin für die Maßnahme und den Abdruck (Scan oder Gips) zu vereinbaren.

6. Produktion

Ist der Abdruck erfolgt, kann die Produktion beginnen. Wir fertigen die Orthese für Sie wie besprochen an.

7. Anprobe

Bei der Anprobe tasten wir uns gemeinsam vor. Schritt für Schritt nimmt das Hilfsmittel die endgültige Gestalt an und, wir kontrollieren die Passform und erproben gemeinsam die Funktion.

8. Fertigstellung

Nach der Anprobe nehmen wir uns noch einmal Zeit und vervollständigen die Versorgung. Verschlüsse werden final genäht und befestigt und die Orthese bekommt ein letztes Finetuning. Alles wird ein letztes Mal kontrolliert.

9. Abgabe

Bei der Abgabe weisen wir Sie nochmals in die Handhabung Ihres neuen Hilfsmittels ein und überprüfen final Passform und Funktion, sodass Sie dann die Orthesen sicher in Ihrem Alltag nutzen können.

10. Wartung

Durch den täglichen Gebrauch kommt es zu Verschleißerscheinungen am Hilfsmittel. Es ist uns deshalb ein Anliegen, in regelmäßigen Abständen Ihre Hilfsmittel zu kontrollieren, zu warten und Instand zu setzen, um jegliches Sicherheitsrisiko auszuschließen und eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

11. Reparatur

Trotz regelmäßiger Wartung können Defekte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollte einmal etwas kaputt gehen führen wir die Reparatur schnellstmöglich durch.

Good to know - Rechtsgrundlagen

Manchmal ist es schwierig, eine Einigung mit dem Kostenträger zu erzielen. Gerne stehen wir Ihnen hier unterstützend zur Seite. Verschiedene Gesetzestexte können hierbei hilfreich sein.

1. SGB V

Im fünften Buch des Sozialgesetzbuches steht, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Folgende Paragrafen sind für Orthesenversorgungen von Bedeutung:

  • 12 „Die Leistungen müssen ausreichend, zweck­mäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht über­­schreiten. […]“

Das heißt die Versorgung muss den therapeutischen Zweck voll erfüllen. Es muss also eine entsprechende ärtzliche Verordnung (Rezept) vorliegen, die den Bedarf bescheinigt. Außerdem ist es hilfreich, wenn die Versorgung im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, das heißt eine Hilfsmittelnummer hat. Ansonsten muss im Einzelfall entschieden werden, ob es einen therapeutischen Nutzen gibt. Es darf von der nicht zu viel aber auch nicht zu wenig bezahlt werden. Und es muss eine angemessene Versorgung sein.

  • 33 „Versicherte haben […] den Anspruch auf […] Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen […].“

Ausgenommen sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Die Hilfsmittel müssen die vorgeschrieben Qualitätsansprüche erfüllen. Außerdem stehen dem Versicherten neben der Bereitstellung der Hilfsmittel auch zusätzlich notwendige Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Wartung einzelner Komponente, die Ausbildung in ihrem Gebrauch, sowie die Einweisung in Erstgebrauch zu.

2. Gerichtsurteil Badeversorgungen

Bei Badeversorgung kann man u.a. auf Gerichtsurteile aus den Jahren 2007 und 2008 zurückgreifen. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.06.2007 (Az.: B 3 KR 2 /07 R). Hier entscheidet das BSG, dass Badeorthesen als Hilfsmittel des §33 SGBV anzusehen sind. Das Gericht stellt fest, dass Badeorthesen zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung erforderlich sein können, insbesondere um Patienten mit Lähmungen oder ähnlichen Erkrankungen die Teilnahme an Wassertherapien oder Schwimmunterricht zu ermöglichen. Es betont die Erforderlich der Badeorthese, die Gleichstellung mit anderen Hilfsmitteln und untersagt den Ausschluss aus dem Leistungskatalog.
Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens vom 21.04.2008 (Az. L 5 KR 79/09)

3. Gerichtsurteil Orthesenstrümpfe

Orthesenstrümpfe gehören für uns oftmals zu einer optimalen Orthesenversorgung. Krankenkassen lehnen diese häufig mit der Begründung, dass es sich um "Gegenstände des alltäglichen Lebens" handelt ab.
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2012 wiederlegt diese Behauptung und kann bei der Argumentation gegenüber den Krankenkassen helfen.

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